Seit dem 01. Juni 2015 gilt das gesetzl. eingeführte Bestellerprinzip für die Vermietung von Wohnimmobilien. Der Besteller zahlt die Maklerprovision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. Ab dem 23. Dez. 2020 tragen bei Kauf von Wohnimmobilien, Verkäufer und Käufer die Maklerprovision je zur Hälfte in Höhe von 3% zzgl. MwSt.